Versicherungsrecht

Versicherungsverhältnisse beruhen auf Vertrauen – und auf klaren vertraglichen Grundlagen. Das Versicherungsrecht regelt die komplexen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten und umfasst sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte. Zu den zentralen Rechtsquellen zählen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie das Versicherungsaufsichtsrecht.

Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft berät und vertritt führende Versicherer, Makler und Versicherungsnehmer in sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Erfahrung reicht von der strategischen Prozessführung über die außergerichtliche Regulierung bis hin zur präventiven Vertragsgestaltung.

Dank unserer ständigen Beobachtung der Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung reagieren wir frühzeitig auf Veränderungen und schaffen so Rechtssicherheit – sowohl bei der Schadenregulierung als auch in der Produktentwicklung und der täglichen Vertragsarbeit.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Versicherungsrecht:

  • Schaden- und Haftpflichtversicherungen (Kompositversicherungen)
  • Private Krankenversicherung
  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Unser Ziel ist es, praxisorientierte, wirtschaftlich tragfähige und rechtssichere Lösungen zu schaffen,
die das Vertrauen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer langfristig stärken.

Kooperierende Rechtsschutzversicherungen:

Advo Arag Allianz

Dienstleistungen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
  • Rechtsberatung Ihrer Versicherungsnehmer (Assistance-Leistungen)
  • Forderungsmanagement
  • Ermittlung und Durchsetzung von Regressansprüchen und Debetsalden
  • Vertriebsrecht