Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht sind eng miteinander verknüpfte spezielle Teilgebiete des Bürgerlichen Rechts.

Handelsrecht verkörpert das besondere Privatrecht der Kaufleute, welches an den speziellen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs ausgerichtet ist. Es ist gekennzeichnet durch Formerleichterungen, einen erhöhten Vertrauensschutz und eine rasche Abwicklung im Gewährleistungsrecht. Rechtsquellen sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch vornehmlich das Handelsgesetzbuch, aber auch Gewohnheitsrecht und Handelsbräuche. Aufgrund des zunehmenden globalen Handels kommt europäischem und internationalem Recht hier immer stärkere Bedeutung zu.

Das Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Vertrag gegründet werden. Unterschieden werden Personengesellschaften (zB Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft) und juristische Personen (zB eingetragener Verein, GmbH und Aktiengesellschaft). Aus Gründen der Rechtssicherheit besteht ein numerus clausus der Gesellschaftsformen. Die Errichtung einer gemischten Rechtsform (zB GmbH & Co. KG) ist eingeschränkt möglich. Rechtsquellen sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere das Handelsgesetzbuch, GmbHG und AktG.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über fundierte und detaillierte Kenntnisse der Materie.  Langjährige Berufserfahrung und kontinuierliche Weiterbildung stellen sicher, dass unsere Beratung stets auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung erfolgt.

Die Beratung durch uns erfolgt stets unter Beachtung der besonderen Herausforderungen Ihrer Branche. Dabei stehen wir Ihnen in allen Unternehmensfragen rechtlich und strategisch zur Seite, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unsere Schwerpunkte:

  • Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und deren Gründung
  • Konzeption von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie deren Änderungen
  • Gestaltung und Prüfung von allgemeinen Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Unterstützung bei der Einhaltung handelsrechtlicher Pflichten
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Forderungen sowie Vertretung bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten und Konkurrenten
  • Haftung von Gesellschaftern
  • Beratung bei Umwandlung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen