Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – sowohl auf individueller als auch auf betrieblicher Ebene. Im Mittelpunkt steht der Mensch im Unternehmen: seine Rechte, Pflichten und Interessen – aber auch die rechtlichen Spielräume der Arbeitgeber.
Unser Team berät Sie in allen Fragen des Individualarbeitsrechts – also bei allen Themen, die sich aus dem konkreten Arbeitsverhältnis ergeben, wie etwa Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Vergütung oder Zeugnis. Ebenso sind wir im kollektiven Arbeitsrecht tätig, das die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften regelt – etwa bei Mitbestimmung, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Ob fristlose oder ordentliche Kündigung, Streit um Lohnabrechnungen, Urlaub, Abfindung oder Arbeitsunfähigkeit – wir prüfen jeden Fall sorgfältig, bewerten Ihre Handlungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen mit Erfahrung und Augenmaß.
Im Streitfall vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.
Besonders wichtig ist hier die sogenannte Güteverhandlung, die der eigentlichen Hauptverhandlung vorausgeht. Diese nutzen wir gezielt, um frühzeitig praktikable Lösungen zu erzielen – etwa durch einen Vergleich oder eine faire Abfindungsregelung.
Mit unserer Expertise im Arbeitsrecht unterstützen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dabei, Konflikte zu vermeiden, rechtssicher zu handeln und wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse zu erreichen.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Kündigung (außerordentlich, ordentlich)
- Abmahnung und arbeitsvertragliche Pflichten
- Arbeitsvertrag und Vertragsprüfung
- Vergütung, Lohnabrechnung und Abfindung
- Urlaub, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitszeugnis und Bewertung
- Betriebs- und Personalrat, Tarifverträge und Mitbestimmung
Besonderheiten im Gerichtsverfahren
Im Arbeitsrecht nimmt das gerichtliche Verfahren eine besondere Stellung ein.
Bevor die eigentliche Verhandlung – der sogenannte Kammertermin – stattfindet,
führt das Arbeitsgericht zunächst eine Güteverhandlung durch.
Diese frühe Verhandlungsphase dient dazu, Konflikte schnell und einvernehmlich beizulegen.
Wir nutzen diese Gelegenheit gezielt, um für unsere Mandanten tragfähige Lösungen zu erreichen –
etwa durch Verhandlungen über eine faire Abfindung oder andere Vergleichsregelungen,
die Zeit, Kosten und Belastungen vermeiden.